Zwangsstörung

Informieren Sie sich umfassend über Zwangsstörungen, ihre Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten.

Diese Seite vermittelt fundierte Informationen über Zwangsstörungen, erklärt typische Symptome und zeigt Wege zur Bewältigung und Unterstützung auf.

Zwangsstörung erklärt

Eine Zwangsstörung ist eine psychische Erkrankung, bei der wiederkehrende unerwünschte Gedanken oder Handlungen den Alltag bestimmen. Betroffene erkennen häufig, dass ihre Gedanken oder Rituale übertrieben sind. Trotzdem können sie diese nicht einfach abstellen.

Die Zwänge verursachen meist Angst, Anspannung oder starken Leidensdruck und können viel Zeit beanspruchen. Eine Zwangsstörung ist mehr als gewöhnliche Ordnungsliebe, gründliches Putzen oder gelegentliches Kontrollieren.

Zwangsgedanken

Zwangsgedanken sind Gedanken, Vorstellungen oder Impulse, die sich gegen den eigenen Willen aufdrängen und immer wieder auftreten. Mögliche Themen sind:

  • Angst vor Schmutz, Krankheitserregern oder Ansteckung
  • Zweifel, ob eine Tür abgeschlossen oder ein Gerät ausgeschaltet wurde
  • Angst, versehentlich einen Fehler oder Schaden verursacht zu haben
  • unerwünschte aggressive, sexuelle oder religiöse Gedanken
  • starkes Bedürfnis nach Ordnung oder Symmetrie
  • Sorge, etwas Wichtiges wegzuwerfen
  • übermäßige Angst vor Schuld oder Verantwortung

Solche Gedanken können sehr erschreckend sein. Unerwünschte aggressive oder sexuelle Zwangsgedanken bedeuten jedoch nicht, dass die betroffene Person diese Handlungen ausführen möchte. Meist widersprechen sie deutlich den eigenen Werten.

Zwangshandlungen

Zwangshandlungen sind wiederholte Handlungen oder Rituale, zu denen sich eine Person gedrängt fühlt. Sie sollen häufig eine befürchtete Gefahr verhindern oder die durch Zwangsgedanken ausgelöste Anspannung verringern.

Beispiele sind:

  • sehr häufiges Händewaschen oder Duschen
  • wiederholtes Putzen und Reinigen
  • mehrfaches Kontrollieren von Türen, Fenstern oder Elektrogeräten
  • Zählen, Wiederholen oder Ordnen
  • Berühren von Gegenständen in einer bestimmten Reihenfolge
  • wiederholtes Nachfragen und Einholen von Bestätigungen
  • Sammeln und Nicht-wegwerfen-Können
  • Vermeiden bestimmter Orte, Gegenstände oder Personen

Zwangshandlungen können auch nur im Kopf stattfinden. Dazu gehören innerliches Zählen, das Wiederholen bestimmter Wörter oder das gedankliche Neutralisieren eines belastenden Gedankens.

Der Zwangskreislauf

Häufig läuft eine Zwangsstörung nach einem bestimmten Muster ab:

  • Ein unerwünschter Gedanke oder Zweifel tritt auf.
  • Dadurch entstehen Angst, Ekel, Schuld oder starke Unsicherheit.
  • Die betroffene Person führt eine Zwangshandlung aus.
  • Die Anspannung nimmt kurzfristig ab.
  • Das Gehirn lernt, dass das Ritual scheinbar notwendig war.
  • Der Zwang tritt erneut auf und wird langfristig verstärkt.

Die Erleichterung durch die Handlung hält meistens nur kurze Zeit an. Deshalb müssen Rituale häufig wiederholt oder immer genauer ausgeführt werden.

Unterschied zu normalen Gewohnheiten

Viele Menschen kontrollieren gelegentlich, ob die Haustür abgeschlossen ist, oder mögen feste Abläufe. Von einer Zwangsstörung spricht man erst, wenn die Gedanken oder Handlungen beispielsweise:

  • sehr viel Zeit beanspruchen
  • starken Leidensdruck verursachen
  • Schule, Beruf oder Beziehungen beeinträchtigen
  • kaum kontrolliert werden können
  • zu erheblichem Vermeidungsverhalten führen
  • trotz erkannter Übertreibung immer wieder ausgeführt werden

Manche Betroffene haben überwiegend Zwangsgedanken, andere vor allem Zwangshandlungen. Häufig treten beide gemeinsam auf.

Mögliche Ursachen

Es gibt nicht die eine Ursache für eine Zwangsstörung. Vermutlich wirken mehrere Faktoren zusammen:

  • genetische beziehungsweise erbliche Veranlagung
  • bestimmte Vorgänge und Botenstoffsysteme im Gehirn
  • erlernte Verhaltensmuster
  • belastende Lebensereignisse
  • starkes Verantwortungsgefühl oder Schwierigkeiten, Unsicherheit auszuhalten
  • Stress, der bereits vorhandene Zwänge verstärken kann

Die betroffene Person trägt keine Schuld an der Erkrankung. Zwangsstörungen entstehen nicht durch mangelnde Willenskraft.

Verlauf

Eine Zwangsstörung beginnt häufig in der Kindheit, Jugend oder im frühen Erwachsenenalter. Die Beschwerden können schleichend oder plötzlich auftreten. Bei manchen Menschen wechseln sich stärkere und schwächere Phasen ab. Belastung und Stress können die Symptome verstärken.

Viele Betroffene verbergen ihre Zwänge aus Scham. Deshalb kann es mehrere Jahre dauern, bis sie professionelle Hilfe suchen. Ohne Unterstützung können sich die Rituale zunehmend ausweiten und den Alltag erheblich einschränken.

Begleiterkrankungen

Zusätzlich können weitere psychische Beschwerden auftreten, beispielsweise:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Ticstörungen
  • Essstörungen
  • ADHS
  • körperdysmorphe Störung
  • Probleme durch Alkohol oder andere Substanzen

Wiederholte Handlungen kommen auch bei anderen Erkrankungen vor. Sie müssen deshalb fachlich von Zwangshandlungen unterschieden werden.

Behandlungsmöglichkeiten

Als psychotherapeutische Behandlung der ersten Wahl gilt eine speziell auf Zwänge ausgerichtete kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition und Reaktionsmanagement. Dabei setzt sich die betroffene Person schrittweise mit angstauslösenden Situationen auseinander, ohne das gewohnte Ritual auszuführen. So kann sie lernen, dass die Anspannung auch ohne Zwangshandlung wieder abnimmt.

Bei Bedarf können zusätzlich bestimmte Medikamente eingesetzt werden, insbesondere selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer. Welche Behandlung geeignet ist, sollte gemeinsam mit ärztlichen oder psychotherapeutischen Fachkräften entschieden werden.

Bei akuten Suizidgedanken oder unmittelbarer Selbstgefährdung muss der Notruf 112 verständigt werden.

Quellen:

Statistik zur Zwangsstörung in Deutschland

Statistisches MerkmalAngaben für Deutschland
Ein-Jahres-PrävalenzEtwa 3,6 % der Erwachsenen beziehungsweise 36 von 1.000 Erwachsenen
Allgemein geschätzte HäufigkeitUngefähr 1 bis 3 % der Bevölkerung
GeschlechterverhältnisEtwa 1,2 Frauen zu 1 Mann; insgesamt annähernd gleich häufig
Durchschnittliches ErkrankungsalterUngefähr 20 Jahre
Früher Beginn bei MännernRund 25 % der männlichen Betroffenen zeigen erste deutliche Symptome vor dem 10. Lebensjahr
Beginn der ErkrankungHäufig bereits in der Kindheit, Jugend oder im frühen Erwachsenenalter
Zeit bis zur fachgerechten BehandlungDurchschnittlich ungefähr 6 bis 9 Jahre
Häufige BegleiterkrankungenBesonders Depressionen, Angststörungen und Ticstörungen
VerlaufHäufig langfristig, wobei die Beschwerden unterschiedlich stark ausgeprägt sein können
DatenlageDie Ein-Jahres-Prävalenz beruht vor allem auf der DEGS1-MH-Erhebung aus den Jahren 2009 bis 2012

Die unterschiedlichen Häufigkeitsangaben sind kein direkter Widerspruch. Studien untersuchen verschiedene Altersgruppen und Zeiträume und verwenden teilweise unterschiedliche Diagnoseverfahren. Zudem tauchen Menschen, die ihre Zwänge verbergen oder keine Behandlung aufsuchen, häufig nicht in offiziellen Diagnosedaten auf.

Quellen:

Zwangsstörung nach ICD-10

Die ICD-10 ist ein internationales System zur Einteilung und Verschlüsselung von Krankheiten. In Deutschland wird für medizinische Diagnosen die angepasste ICD-10-GM verwendet. „GM“ steht für „German Modification“.

Zwangsstörungen gehören in der ICD-10-GM zum Kapitel Psychische und Verhaltensstörungen (F00–F99). Sie werden innerhalb der Gruppe Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40–F48) eingeordnet. Der grundlegende Code lautet F42.-.

Kennzeichnend sind wiederkehrende Zwangsgedanken, Zwangshandlungen oder eine Kombination aus beiden. Die Gedanken und Handlungen werden häufig als quälend, übertrieben oder sinnlos erlebt, können aber trotzdem nicht einfach unterdrückt werden.

ICD-10-Codes der Zwangsstörung

  • F42.0 – Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang: Unerwünschte Gedanken, Vorstellungen oder Impulse drängen sich wiederholt auf. Dazu können auch endloses Grübeln und Schwierigkeiten beim Treffen alltäglicher Entscheidungen gehören.
  • F42.1 – Vorwiegend Zwangshandlungen beziehungsweise Zwangsrituale: Wiederkehrende Handlungen stehen im Vordergrund. Typische Beispiele sind übermäßiges Waschen, Reinigen, Kontrollieren oder Ordnen. Die Handlungen sollen häufig eine befürchtete Gefahr abwenden oder Angst verringern.
  • F42.2 – Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, gemischt: Sowohl Zwangsgedanken als auch Zwangshandlungen sind deutlich ausgeprägt. Keine der beiden Formen steht eindeutig im Vordergrund.
  • F42.8 – Sonstige Zwangsstörungen: Dieser Code wird für andere Formen verwendet, die nicht eindeutig den zuvor genannten Kategorien zugeordnet werden können.
  • F42.9 – Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet: Eine Zwangsstörung wurde festgestellt, aber nicht genauer beschrieben oder einer bestimmten Unterform zugeordnet.

Abgrenzung zur zwanghaften Persönlichkeitsstörung

Die Zwangsstörung F42.- ist nicht dasselbe wie die anankastische beziehungsweise zwanghafte Persönlichkeitsstörung F60.5.

Bei einer Zwangsstörung erleben Betroffene ihre Gedanken und Rituale meist als belastend und unerwünscht. Bei einer zwanghaften Persönlichkeitsstörung stehen dagegen langfristige Persönlichkeitsmerkmale wie Perfektionismus, übermäßige Gewissenhaftigkeit, Kontrolle und Starrheit im Vordergrund. Beide Diagnosen können jedoch gleichzeitig auftreten.

Zusatzbuchstaben auf medizinischen Unterlagen

In der ambulanten Versorgung kann der ICD-Code durch einen Zusatzbuchstaben ergänzt werden:

  • G – gesicherte Diagnose
  • V – Verdachtsdiagnose
  • A – ausgeschlossene Diagnose
  • Z – Zustand nach einer früheren Erkrankung

Beispiele:

  • F42.1 G bedeutet eine gesicherte Diagnose mit vorwiegenden Zwangshandlungen.
  • F42.2 V bedeutet Verdacht auf eine gemischte Zwangsstörung mit Zwangsgedanken und Zwangshandlungen.

Ein ICD-Code allein ermöglicht keine Selbstdiagnose. Die genaue Einordnung erfolgt durch ärztliche oder psychotherapeutische Fachkräfte.

Quellen:

Diagnoseverfahren bei einer Zwangsstörung

Die Diagnose einer Zwangsstörung wird durch ärztliche oder psychotherapeutische Fachkräfte gestellt. Eine erste Anlaufstelle kann die Hausarztpraxis sein. Die ausführliche Diagnostik erfolgt häufig in einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxis.

Es gibt keinen Bluttest oder Gehirnscan, mit dem eine Zwangsstörung eindeutig nachgewiesen werden kann. Entscheidend sind ausführliche Gespräche über die Gedanken, Handlungen und deren Auswirkungen auf das tägliche Leben.

1. Erstgespräch und Anamnese

Im Erstgespräch werden die aktuellen Beschwerden und ihre Entwicklung erfasst. Typische Fragen sind:

  • Drängen sich bestimmte Gedanken, Bilder oder Impulse wiederholt auf?
  • Werden diese Gedanken als unerwünscht oder belastend erlebt?
  • Müssen bestimmte Handlungen oder Rituale immer wieder ausgeführt werden?
  • Was wird befürchtet, wenn das Ritual nicht ausgeführt wird?
  • Wie viel Zeit nehmen die Zwänge täglich in Anspruch?
  • Werden bestimmte Situationen wegen der Zwänge vermieden?
  • Werden Angehörige um Bestätigung gebeten oder in Rituale einbezogen?
  • Seit wann bestehen die Beschwerden?
  • Wie wirken sie sich auf Schule, Beruf, Familie und Freizeit aus?

Auch rein gedankliche Rituale müssen erfragt werden. Dazu gehören beispielsweise innerliches Zählen, Wiederholen bestimmter Wörter oder das gedankliche „Neutralisieren“ eines unerwünschten Gedankens.

2. Prüfung der Diagnosekriterien

Nach der in Deutschland verwendeten ICD-10-GM müssen Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen vorliegen. Für die Diagnose müssen die Zwänge nach den klinischen Kriterien normalerweise:

  • an den meisten Tagen auftreten,
  • mindestens zwei Wochen lang bestehen,
  • als eigene Gedanken oder Impulse erlebt werden,
  • als belastend empfunden werden oder den Alltag beeinträchtigen,
  • sich wiederholen und nur schwer kontrollieren lassen.

Viele Betroffene erkennen, dass ihre Gedanken oder Handlungen übertrieben sind. Eine eingeschränkte Krankheitseinsicht schließt eine Zwangsstörung jedoch nicht grundsätzlich aus und muss fachlich beurteilt werden.

3. Bestimmung der Form

Die Fachkraft prüft, welche Beschwerden im Vordergrund stehen. Nach der ICD-10-GM wird unterschieden zwischen:

  • überwiegenden Zwangsgedanken oder Grübelzwängen
  • überwiegenden Zwangshandlungen
  • einer Kombination aus Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • sonstigen oder nicht näher bezeichneten Zwangsstörungen

Die genaue Einordnung wird durch den ICD-10-Code F42 und seine Untercodes dokumentiert.

4. Erfassung des Schweregrades

Der Schweregrad richtet sich unter anderem danach:

  • wie viel Zeit die Zwänge beanspruchen,
  • wie stark Angst und Anspannung sind,
  • wie sehr die Person Widerstand leisten kann,
  • wie gut die Zwänge kontrolliert werden können,
  • wie stark der Alltag beeinträchtigt wird,
  • wie ausgeprägt das Vermeidungsverhalten ist.

Ein häufig eingesetztes Verfahren ist die Yale-Brown Obsessive Compulsive Scale (Y-BOCS). Für Kinder und Jugendliche gibt es die Children’s Yale-Brown Obsessive Compulsive Scale (CY-BOCS).

Die Skalen helfen bei der Einschätzung des Schweregrades und der Verlaufskontrolle. Sie ersetzen aber nicht das persönliche diagnostische Gespräch.

5. Fragebögen und strukturierte Interviews

Zusätzliche Fragebögen können die Diagnostik unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:

  • OCI-R – Obsessive-Compulsive Inventory-Revised
  • Y-BOCS-Symptomcheckliste
  • strukturierte klinische Interviews für psychische Erkrankungen
  • altersgerechte Fragebögen für Kinder, Jugendliche und Eltern

Ein auffälliger Fragebogen bedeutet nicht automatisch, dass eine Zwangsstörung vorliegt. Auch ein unauffälliges Ergebnis kann die Erkrankung nicht immer ausschließen, da viele Betroffene ihre Symptome aus Scham verbergen.

6. Abgrenzung zu anderen Erkrankungen

Zwangsähnliche Beschwerden können bei verschiedenen psychischen und körperlichen Erkrankungen vorkommen. Deshalb wird unter anderem geprüft, ob es sich stattdessen oder zusätzlich handelt um:

  • generalisierte Angststörung
  • Depression mit starkem Grübeln
  • körperdysmorphe Störung
  • Essstörung
  • Krankheitsangst
  • Tic- oder Tourette-Syndrom
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • psychotische Erkrankung
  • anankastische beziehungsweise zwanghafte Persönlichkeitsstörung
  • substanz- oder medikamentenbedingte Beschwerden

Unerwünschte aggressive oder sexuelle Zwangsgedanken müssen von tatsächlichen Absichten unterschieden werden. Bei Zwangsgedanken sind die Inhalte normalerweise ungewollt, angstauslösend und mit den eigenen Wertvorstellungen unvereinbar.

7. Prüfung von Begleiterkrankungen

Zwangsstörungen treten häufig gemeinsam mit anderen psychischen Erkrankungen auf. Deshalb wird gezielt nach folgenden Beschwerden gefragt:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Ticstörungen
  • ADHS
  • Essstörungen
  • Alkohol- oder Drogenproblemen
  • Schlafstörungen
  • Suizidgedanken

Die Erfassung von Begleiterkrankungen ist wichtig, weil sie die Auswahl und Reihenfolge der Behandlung beeinflussen kann.

8. Körperliche Untersuchung

Eine körperliche Untersuchung ist sinnvoll, wenn Hinweise auf körperliche Ursachen oder Folgen der Zwänge bestehen. Beispiele sind:

  • Hautschäden durch häufiges Waschen oder Desinfizieren
  • neurologische Auffälligkeiten
  • plötzlicher ungewöhnlicher Erkrankungsbeginn
  • Nebenwirkungen von Medikamenten
  • erstmaliges Auftreten im höheren Lebensalter

Blutuntersuchungen, EEG oder bildgebende Verfahren werden nur bei einem begründeten Verdacht durchgeführt. Beginnen zwanghafte Beschwerden erstmals nach dem 50. Lebensjahr, empfiehlt die S3-Leitlinie eine hirnorganische Abklärung.

9. Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen

Bei Minderjährigen werden Eltern oder andere Bezugspersonen in der Regel einbezogen. Zusätzlich wird untersucht:

  • wie sich die Zwänge in Schule und Familie zeigen,
  • ob Angehörige bei Ritualen mithelfen müssen,
  • ob die Entwicklung altersgerecht verläuft,
  • ob Ticstörungen, ADHS oder Ängste bestehen.

Kinder erkennen ihre Zwänge nicht immer als übertrieben. Deshalb sind Verhaltensbeobachtungen und Angaben der Familie besonders wichtig.

Ergebnis der Diagnostik

Am Ende sollten die Fachkräfte erklären:

  • ob die Diagnosekriterien erfüllt sind,
  • welche Art und Schwere der Zwangsstörung vorliegt,
  • ob Begleiterkrankungen bestehen,
  • welche Behandlungsmöglichkeiten geeignet sind,
  • welche persönlichen Therapieziele vereinbart werden können.

Quellen:

Behandlungsverfahren bei einer Zwangsstörung

Zwangsstörungen sind behandelbar. Ziel der Behandlung ist es, Zwangsgedanken und Zwangshandlungen zu verringern, Vermeidungsverhalten abzubauen und den Alltag wieder selbstständiger bewältigen zu können.

Welche Behandlung geeignet ist, hängt von der Art und Schwere der Zwänge, möglichen Begleiterkrankungen und den persönlichen Wünschen der betroffenen Person ab.

1. Kognitive Verhaltenstherapie

Als Psychotherapie der ersten Wahl gilt eine auf Zwangsstörungen ausgerichtete kognitive Verhaltenstherapie (KVT). Dabei lernen Betroffene:

  • den persönlichen Zwangskreislauf zu verstehen,
  • auslösende Situationen zu erkennen,
  • automatische Bewertungen zu überprüfen,
  • Unsicherheit besser auszuhalten,
  • Zwangshandlungen und Vermeidungsverhalten abzubauen,
  • hilfreiche Verhaltensweisen im Alltag aufzubauen.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Exposition mit Reaktionsmanagement.

2. Exposition mit Reaktionsmanagement

Bei einer Exposition setzt sich die betroffene Person schrittweise einer Situation aus, die normalerweise Angst, Ekel oder Unsicherheit auslöst. Die gewohnte Zwangshandlung wird anschließend nicht ausgeführt.

Ein Beispiel: Eine Person mit Waschzwang berührt nach vorheriger therapeutischer Planung einen als verunreinigt empfundenen Gegenstand und wäscht sich danach nicht sofort die Hände.

Dadurch kann sie erfahren:

  • Die Anspannung nimmt auch ohne Ritual wieder ab.
  • Befürchtete Ereignisse treten meist nicht ein.
  • Gedanken müssen nicht durch Handlungen neutralisiert werden.
  • Unsicherheit kann ausgehalten werden.
  • Zwangshandlungen sind nicht notwendig, um Sicherheit herzustellen.

Die Übungen werden normalerweise gemeinsam vorbereitet und ihrem Schwierigkeitsgrad nach geordnet. Später werden sie zunehmend selbstständig im Alltag durchgeführt. Eine Exposition sollte nicht ohne ausreichende Vorbereitung erzwungen werden.

3. Behandlung von Zwangsgedanken

Auch bei überwiegenden Zwangsgedanken wird Verhaltenstherapie eingesetzt. Dabei werden insbesondere gedankliche Rituale und Neutralisierungsversuche berücksichtigt.

Die betroffene Person lernt beispielsweise:

  • Gedanken zuzulassen, ohne sie zu bekämpfen,
  • Gedanken nicht mit tatsächlichen Absichten gleichzusetzen,
  • keine gedanklichen Gegenrituale auszuführen,
  • nicht ständig nach absoluter Sicherheit zu suchen,
  • übermäßige Verantwortung und Schuldgefühle zu überprüfen.

Unerwünschte Gedanken werden nicht beseitigt. Ziel ist, ihnen weniger Bedeutung zu geben und nicht mehr zwanghaft auf sie zu reagieren.

4. Medikamentöse Behandlung

Als Medikamente werden vor allem bestimmte Antidepressiva eingesetzt, insbesondere selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI). Sie können Zwangsgedanken, Zwangshandlungen und begleitende Ängste verringern.

Eine Wirkung tritt häufig erst nach mehreren Wochen ein. Einnahmedauer und Dosierung werden ärztlich festgelegt. Mögliche Nebenwirkungen sind unter anderem:

  • Übelkeit und Verdauungsprobleme
  • Kopfschmerzen
  • Unruhe oder Müdigkeit
  • Schlafstörungen
  • sexuelle Funktionsstörungen

SSRI sollten nicht eigenständig oder plötzlich abgesetzt werden. Das Absetzen wird gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt geplant.

5. Clomipramin

Clomipramin ist ein älteres trizyklisches Antidepressivum, das ebenfalls gegen Zwangsstörungen wirken kann. Wegen seines Nebenwirkungsprofils wird es normalerweise nicht als erstes Medikament eingesetzt.

Mögliche Nebenwirkungen sind beispielsweise Müdigkeit, Mundtrockenheit, Verstopfung, Kreislaufprobleme und Herzrhythmusstörungen. Deshalb können zusätzliche medizinische Kontrollen erforderlich sein.

6. Kombination aus Psychotherapie und Medikamenten

Bei mittelgradigen bis schweren Zwangsstörungen kann eine Kombination aus kognitiver Verhaltenstherapie und einem SSRI sinnvoll sein. Bei schweren Einschränkungen empfehlen Leitlinien in der Regel eine kombinierte Behandlung.

Medikamente können die Beschwerden so weit verringern, dass eine aktive Teilnahme an Expositionsübungen leichter möglich wird. Sie ersetzen die therapeutischen Übungen jedoch nicht automatisch.

7. Behandlung bei unzureichender Wirkung

Wenn die Beschwerden nicht ausreichend zurückgehen, wird zunächst überprüft:

  • Wurde eine störungsspezifische Verhaltenstherapie mit Exposition durchgeführt?
  • War die Behandlung lang und intensiv genug?
  • Wurden Übungen regelmäßig im Alltag umgesetzt?
  • Wurde das Medikament ausreichend lange und in geeigneter Dosierung eingenommen?
  • Bestehen Begleiterkrankungen?
  • Unterstützt das Umfeld möglicherweise unbeabsichtigt die Rituale?

Danach können eine intensivere Expositionstherapie, ein Wechsel des Medikaments oder eine Kombination verschiedener Verfahren erwogen werden. Eine zusätzliche Behandlung mit anderen Psychopharmaka kommt nur nach sorgfältiger fachärztlicher Prüfung infrage.

8. Ambulante und stationäre Behandlung

Die meisten Zwangsstörungen werden ambulant behandelt. Eine tagesklinische oder stationäre Behandlung kann notwendig sein, wenn:

  • die Zwänge den Alltag sehr stark bestimmen,
  • eine Versorgung zu Hause kaum noch möglich ist,
  • schwere Depressionen oder Suizidgedanken auftreten,
  • ambulante Behandlungen nicht ausreichen,
  • eine besonders intensive Expositionstherapie erforderlich ist.

Wichtig ist, dass die Einrichtung Erfahrung mit der störungsspezifischen Behandlung von Zwangsstörungen besitzt.

9. Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Bei Kindern und Jugendlichen gilt ebenfalls eine altersgerechte kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition als zentrale Behandlung. Eltern oder andere Bezugspersonen werden häufig einbezogen.

Sie lernen unter anderem:

  • Zwänge nicht durch Mitmachen zu unterstützen,
  • nicht ständig Bestätigungen zu geben,
  • hilfreiches Verhalten zu fördern,
  • Expositionsübungen angemessen zu begleiten,
  • zwischen dem Kind und der Erkrankung zu unterscheiden.

Medikamente werden bei Minderjährigen besonders sorgfältig geprüft und fachärztlich überwacht.

10. Unterstützung durch Angehörige

Angehörige helfen häufig aus Mitgefühl bei Ritualen oder beantworten wiederholt dieselben Sicherheitsfragen. Kurzfristig sinkt dadurch die Angst, langfristig kann der Zwang jedoch verstärkt werden.

In Familiengesprächen können Angehörige lernen:

  • ruhig und verständnisvoll zu reagieren,
  • Rituale schrittweise weniger zu unterstützen,
  • keine endlosen Rückversicherungen zu geben,
  • therapeutische Ziele mitzutragen,
  • gleichzeitig auf die eigene Belastung zu achten.

11. Rückfallvorbeugung

Am Ende der Behandlung wird häufig ein Plan zur Rückfallvorbeugung erstellt. Dazu gehören:

  • persönliche Frühwarnzeichen erkennen,
  • erlernte Übungen weiter anwenden,
  • Vermeidungsverhalten frühzeitig abbauen,
  • Rückversicherungen begrenzen,
  • Stress und Schlafprobleme beachten,
  • bei einer Verschlechterung rechtzeitig professionelle Hilfe suchen.

Ein vorübergehendes Wiederauftreten einzelner Zwänge bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Behandlung erfolglos war.

Bei akuten Suizidgedanken oder unmittelbarer Selbstgefährdung muss der Notruf 112 verständigt werden.

Quellen: